| Beschreibung | Fachkurs |
| Titel nach Abschluss | Prüfungsbestätigung der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Beginn | 18.09.2012 |
| Dauer | 1 Tag(e) |
| Anbieter | Hochschule Luzern – Soziale Arbeit |
| Ort | Luzern, Werftestrasse 1 |
| Preis | CHF 1'375.00 pro Kandidatin/Kandidat |
| Leitung |
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| Details allgemein | Um was geht es? Fachpersonen in Sozialer Arbeit mit einem Ausland erworbenen Diplom haben Anrecht auf einen ihrer Ausbildung entsprechenden Berufszugang in der Schweiz. Wird festgestellt, dass - abgesehen vom Ausbildungsniveau - gewisse für die berufliche Arbeit in der Schweiz als wichtig erachtete Kompetenzen fehlen, ist den Antragsstellenden die Möglichkeit zu bieten, diese Kompetenzen nachzuerwerben. Die Ausgleichsmassnahmen dafür sind entsprechend den europäischen Richtlinien entweder eine "Zusatzausbildung in Verbindung mit begleiteter Praxis (1)" oder eine "Eignungsprüfung". |
| Inhalt | Was wird geprüft? Geprüft werden ausschliesslich die geforderten und auf dem Anerkennungsentscheid benannten Kompetenzen. Es handelt sich also nicht um eine allgemeine Prüfung zur beruflichen Eignung. Die bis jetzt häufig geforderten Kompetenzbereiche sind: - Interkulturalität - Gender - Sozialer Wandel in der Schweiz - Aufbau des schweizerischen Sozialwesens - Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit in der Schweiz - Organisationsentwicklung, Organisationen der Sozialen Arbeit - New Public Management in der Schweiz, Qualitätsmanagement/Evaluation - Öffentliche Meinungsbildung und Soziale Arbeit in der Schweiz |
| Zielgruppe | Welches ist die Zielgruppe? Personen, welche im Entscheid für die schweizerische Anerkennung vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT die Auflage erhalten haben, eine Ausgleichsmassnahme zu absolvieren. Wenn diese Personen der Auffassung sind, sie verfügten bereits über die von ihnen verlangten Kompetenzen, können sie das mittels einer Eignungsprüfung nachweisen. |
| Bemerkungen | Zweck der Eignungsprüfung: Was ist der Kursausweis wert? Die mit dem Kursausweis verbundener schweizerischer Anerkennung - z.B. als Sozialpädagogin, Stufe Höhere Fachschule - eröffnet den gleichen Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt wie ein entsprechendes schweizerisches Diplom (also mit den gleichen Arbeitsbedingungen). Diese Anerkennung wird für Fachpersonen, die in sozialen Institutionen arbeiten, die vom Kanton oder vom Bund subventioniert werden, in den nächsten Jahren unverzichtbar sein. Eine auf diesem Weg erfolgte Anerkennung berechtigt allerdings (immer im Fall der Sozialpädagogin, Stufe Höhere Fachschule) nicht dazu, ein Ergänzungsstudium zum Erwerb des Fachhochschultitels aufzunehmen. Insofern ist die Anerkennung kein "Diplomabschluss" auf dem postsekundären oder tertiären Niveau. |
| Weitere Infos | |
| Kontakt | Myriam Bühler-Tscherrig, T +41 41 367 48 99, myriam.buehler-tscherrig@hslu.ch |

